Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Vorwort Die vorliegenden Mietbedingungen gewährleisten eine Mietvereinbarung zwischen den Herren Renggli & Werler als Vermieter und dem Mieter. Mit der Anzahlung des Mietbetrags akzeptiert man die nachfolgenden Punkte.

Buchungsbestätigung Nach dem Eingang der Buchung erhält der Mieter die Buchungsbestätigung per E-Mail.

Zahlungsbedingungen Die definitive Buchung wird erst vorgenommen, wenn die Anzahlung von 20% des Gesamtbetrags eingegangen ist. Erfolgt innerhalb 10 Tagen seit der Absendung der Buchungsbestätigung keine Anzahlung, wird die Buchung ungültig. Der Gesamtbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Bei einer Buchung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme kann der Vermieter die Leistungen verweigern.

Kündigung Im Falle des Rücktritts des Mieters vom Vertrag bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn werden Rücktrittsgebühren in Höhe der Anzahlung oder maximal 200.- Fr. berechnet. Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Mietbetrag zu 100% zu entrichten. Bei einer eventuellen Neuvermietung des Hauses nach Kündigung des Mietverhältnisses 1-29 Tage vor Mietbeginn, wird der entrichtete Mietbetrag, abzüglich der Rücktrittsgebühren, zurückgezahlt. Erfolgt keine Neuvermietung des Hauses, ist die Rückzahlung der Miete ausgeschlossen.

Höhere Gewalt Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die ausserhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, gekündigt werden.

Anzahl Personen / Haustiere Falls nicht ausdrücklich in der Reservationsbestätigung erwähnt, wird das Mietobjekt an 2-4 Gäste vermietet. Haustiere sind nicht erlaubt.

Ein- und Auszug des Objekts Einzug am Ankunftstag frühestens um 16:00 Uhr. Auszug am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr. Der Schlüssel ist bei Abreise dort zu deponieren, wo er empfangen wurde.

Reinigung Das Haus ist während des Ferienaufenthaltes vom Mieter sauber zu halten. Es ist aufgeräumt und in besenreinem Zustand zurückzugeben.

Haftung Der Mieter haftet während der Mietdauer für die Mietsache und ist für verursachte Schäden ersatzpflichtig. Im Schadensfalle ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben.

Beanstandungen Sollte der Mieter in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter innerhalb 48 Stunden nach Bezug des Hauses anzuzeigen. Andernfalls übernimmt der Mieter für eventuelle Schäden und Mängel die Haftung.

Umgebung Das Mietobjekt befindet sich in landwirtschaftlich genutzter Umgebung. Für die daraus entstehenden Emissionen und das Vorkommen von Schädlingen in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

Gefahren Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine authentische Berghütte in naturnaher Umgebung handelt. Weder das Mietobjekt noch die Umgebung entsprechen modernen Sicherheits- bestimmungen. Das Angebot ist für Kinder und ältere Menschen nicht geeignet. . Anspruchsvolle Zustiege, Gewässer, Zäune, Treppen ohne Geländer, Leitern, Galerien, niedrige Raumhöhen, Petroleumlampen, Kerzen, Feuerstellen, Holzhacken, Schneeschaufeln, etc. bilden ein erhöhtes Risiko und erfordern überlegtes Handeln. Der Vermieter lehnt die Haftung im Falle eines Unfalles vollumfänglich ab.

Winterbetrieb Zuwege und Umgebung werden im Winter nicht von Schnee und Eis geräumt.

Versicherungen Der Abschluss einer Reiseversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung obliegt dem Mieter.

Gerichtsstand Der Mietvertrages untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Amtsbezirk Zürich.